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RoHS: Restriction of Hazardous Substances (Europäische Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten 2011/65/EU)

Ziel der RoHS ist die Beschränkung und Vermeidung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Europäische Richtlinie ist am 21. Juli 2011 in Kraft getreten und ist unter dem Kürzel RoHS II bekannt. Sie ersetzt die Richtlinie 2002/95/EG. Beide Versionen behalten bis zum 2. Januar 2013 ihre Gültigkeit.
Alle Mitgliedsländer der EU, u.a. die Niederlande, haben bis zum 2. Januar 2013 die Gelegenheit, die RoHS II in ihren jeweiligen nationalen rechtlichen Rahmen einzugliedern. Solange eine Implementierung der RoHS II nicht stattgefunden hat, behält die bisherige Richtlinie ihre Gültigkeit.

Die RoHS umfasst eine Liste mit chemischen Substanzen, für die bestimmte Einschränkungen gelten. Diese Substanzen dürfen nur noch dann in elektrischen und elektronischen Geräten enthalten sein, wenn die Konzentration (in Gewichtprozent) des homogenen Materials die Höchstgrenze nicht überschreitet.

  • Blei (0,1%)
  • Quecksilber (0,1%)
  • Cadmium (0,01%)
  • Chrom VI (0,1%)
  • Polybromierten Biphenylen (PBB) (0,1%)
  • Polybromierten Diphenylether (PBDE) (0,1%)

ERIKS legt großen Wert auf die Einhaltung dieser RoHS-Richtlinie, weshalb sich die Prinzipien des Unternehmens an dem Grundsatz ausrichten, dass ausschließlich Produkte verkauft werden, die der RoHS entsprechen.

Weitere Einzelheiten zur Europäischen Richtlinie 2011/65/EU lesen Sie hier.

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